Was passiert bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten?
Bereits ein formaler Verstoß, wie beispielsweise die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten, kann mit einer fünfstelligen Geldbuße geahndet werden. Neben den gesetzlichen Sanktionen im Falle eines Datenlecks droht zudem ein nicht kalkulierbarer Imageschaden bei Kunden und Lieferanten.
datenweise
Mit datenweise setzen Sie auf einen soliden Partner mit dem Blick fürs Wesentliche und dem nötigen Feingefühl für zwischenmenschliche Kommunikation.
Fachlich qualifiziert
Wir bilden uns kontinuierlich fort und bringen uns daher immer auf den neuesten Stand in Sachen Datenschutz. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in den Bereichen
Controlling und Informationselektronik erkennen wir unternehmensspezifische Abläufe rasch und sind in der Lage, dies im Datenschutz-Prozess umzusetzen.
Praxisorientiert
Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch eine praxis- und lösungsorientierte Kommunikation in einem offenen und vertrauensvollen Umgang mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern aus.
Persönlich
Wir sind regional tätig und daher ganz in Ihrer Nähe und leicht erreichbar. Unsere Beratung ist persönlich, individuell und vor Ort.
Vertrauenswürdig
Neben der fachlichen Qualifikation zeichnet datenweise ein besonders hohes Maß an Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit aus.
UNSERE BERATUNG
DATENSCHUTZ
Datenschutz wird als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre verstanden.
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Bestimmungen für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.) regeln die Bestimmungen für alle öffentlichen und nichtffentlichen Stellen.
Faustregel: „Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.“
Geschützt werden alle personenbezogenen Daten, die Sie als Unternehmen/Verein erfassen. Personenbezogene Daten sind z. B. der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, aber auch die besonders sensiblen Daten zur politischen Überzeugung, der Gesundheitoder dem Sexualleben.
Das Persönlichkeitsrecht
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann.
DIGITAL UND VERNETZT
Der Datenschutz soll der in der zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum so genannten gläsernen Menschen und der Entstehung von Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.
WER MUSS DATEN SCHÜTZEN?
Unabhängig von der Anzahl der bei Ihnen Beschäftigten müssen personenbezogene Daten in jedem Unternehmen geschützt werden. Zwingend ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn Sie z. B. mindestens 20 Personen beschäftigen, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten beauftragt sind oder Sie regelmäßig besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) bearbeiten (z. B. rassische Herkunft, religiöse Überzeugungen, genetische oder biometrische Daten, Gesundheitsdaten).
UNTERNEHMEN UND DATEN
Personenbezogene Daten dürfen nur zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks erhoben, verarbeitet oder übermittelt werden. Daher ist neben der Zweckbindung auch der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten.
Wer seine Personendaten schützt, schützt auch seine Unternehmensdaten.
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Wir beraten Sie persönlich und individuell.
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