Was passiert bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten?
Bereits ein formaler Verstoß, wie beispielsweise die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten, kann mit einer fünfstelligen Geldbuße geahndet werden. Neben den gesetzlichen Sanktionen im Falle eines Datenlecks droht zudem ein nicht kalkulierbarer Imageschaden bei Kunden und Lieferanten.
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